Vielleicht hat es der ein oder andere schon einmal gehört: die IP-Adressen (IPv4) gehen aus. Was sich zunächst etwas komisch anhört, ist ein normaler Rechenvorgang. Wikipedia sagt:
IPv4 benutzt 32-Bit-Adressen, daher sind maximal 4.294.967.296 eindeutige Adressen möglich. IPv4-Adressen werden üblicherweise dezimal in vier Blöcken geschrieben, zum Beispiel 207.142.131.235. Je Block werden 8 Bit zusammengefasst; somit ergibt sich für jeden Block ein Wertebereich von 0 bis 255.
Okay, 4,3 Milliarden IP-Adressen sind jetzt nicht so wenig, aber diese gehen wohl rapide zur Neige. Das IP-Protokoll wurde 1981 definiert. Damals konnte noch niemand abschätzen, wie und vor allem wie schnell sich das Internet entwickeln wird.

Um auch weiterhin den Anforderungen des World Wide Web gerecht zu werden und dessen Betrieb aufrecht zu erhalten, wurde bereits 1998 das Internet Protokoll Version 6 entwickelt. Damit werden dann unvorstellbare 340 Sextillionen (340 mit 36 Nullen) IP-Adressen zur Verfügung stehen.
Seit einigen Tagen trudeln in meinem Mail Postfach vermehrt Facebook Freundesanfragen ein. Und ich wundere mich, wer so alles mit mir befreundet sein will… Razeena Ommar, Khairi Omer, etc.. Nur leider kenne ich diese Personen nicht. Und die Mailadresse, an die die Nachricht versendet wurde, ist gar nicht bei Facebook hinterlegt. Komisch, oder?
Sieht so aus, als ob eine neue Welle von Phishing Attacken unter dem Deckmantel von Facebook im Anmarsch ist.
Ich krame nochmal diesen Artikel hervor und zeige, wie ihr fragwürdige Mails enttart. Denn zugegebenermaßen sehen diese den Facebook Benachrichtigungen zum verwechseln ähnlich.
Wer also Zweifel an der Echtheit einer Mail hat, dem zeige ich hier zwei Möglichkeiten auf, diese zu prüfen.
Nach einer neuen Analyse von Datenschützern verstößt der auf Webseiten häufig genutzte “Gefällt mir”-Button von Facebook aktuell gegen deutsches Recht. Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz in Schleswig-Holstein (ULD) stellte fest, dass dieser nicht mit den Bestimmungen des Datenschutzes und des Telemediengesetzes (TMG) vereinbar ist.
So heißt es in einer Presseerklärung:
Bei Nutzung der Facebook-Dienste erfolgt eine Datenweitergabe von Verkehrs- und Inhaltsdaten in die USA und eine qualifizierte Rückmeldung an den Betreiber hinsichtlich der Nutzung des Angebots, die sog. Reichweitenanalyse. Wer einmal bei Facebook war oder ein Plugin genutzt hat, der muss davon ausgehen, dass er von dem Unternehmen zwei Jahre lang getrackt wird. Bei Facebook wird eine umfassende persönliche, bei Mitgliedern sogar eine personifizierte Profilbildung vorgenommen. Diese Abläufe verstoßen gegen deutsches und europäisches Datenschutzrecht. Es erfolgt keine hinreichende Information der betroffenen Nutzerinnen und Nutzer; diesen wird kein Wahlrecht zugestanden; die Formulierungen in den Nutzungsbedingungen und Datenschutzrichtlinien von Facebook genügen nicht annähernd den rechtlichen Anforderungen an gesetzeskonforme Hinweise, an wirksame Datenschutzeinwilligungen und an allgemeine Geschäftsbedingungen.
Dieser Meinung hat sich nun auch der Niedersächsische Landesbeauftragte für den Datenschutz (LFD) angeschlossen.
Die ausführliche Datenschutzrechtliche Bewertung könnt ihr hier nachlesen.
Ich habe daher den Button bis zur Beseitigung der rechtswidrigen Zustände durch Facebook von meiner Webseite entfernt.